Stand 21. September 2026 sind die Krankenkassenprämien 2027 noch nicht veröffentlicht. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft sie vor der Bekanntgabe, und diese kommt üblicherweise Ende September: Letztes Jahr war es der 23. September. Jede Prozentzahl, die du vorher liest, ist die Prognose von jemandem und keine Prämie.

Was bereits feststeht, ist der Kalender. Die Termine unten stammen von Priminfo, dem Prämienportal des Bundes, und sie wiederholen sich jedes Jahr. Wer sie jetzt kennt, hat nach der Bekanntgabe eine Aufgabe mit Frist statt einer schlechten Nachricht.

Was heute bekannt ist und was nicht

Die letzte offizielle Zahl gilt für dieses Jahr. 2026 beträgt die mittlere Monatsprämie CHF 393.30, das waren 4,4 Prozent oder CHF 16.60 mehr als 2025 (Medienmitteilung BAG, 23. September 2025). Das ist ein Mittelwert über alle Versicherten, Altersgruppen, Kantone und Modelle. Deine eigene Prämie kann sich ganz anders entwickeln als der Schweizer Durchschnitt, in beide Richtungen.

Für 2027 gibt es noch nichts Offizielles. Die Krankenkassen legen die Prämien fest, das BAG prüft, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind. Solange das nicht abgeschlossen und veröffentlicht ist, kann dir kein Rechner deine Prämie 2027 zeigen.

Eine Regel für die nächsten Tage: Schliess keine neue Grundversicherung aufgrund einer Prognose ab. Warte, bis die genehmigten Prämien 2027 online sind, und vergleiche dann.

Der Kalender von jetzt bis zum 1. Januar

WannWas passiertWas du tust
Ende SeptemberDas BAG veröffentlicht die genehmigten Prämien 2027Im offiziellen Rechner auf priminfo.admin.ch vergleichen
Bis 31. OktoberDeine Kasse muss dir die neue Prämie mitgeteilt habenBrief lesen: Prämie, Modell und Franchise
Bis 15. NovemberVon Priminfo empfohlenes Datum, um die Kündigung abzuschicken und der Kasse eine Franchisenänderung zu meldenEingeschrieben oder per A-Post Plus senden
30. NovemberDie Kündigung muss bei der Kasse eingetroffen seinNichts, wenn du Mitte November verschickt hast. 2026 ist der 30. ein Montag
Bis 15. DezemberVon Priminfo empfohlenes Datum für die Anmeldung bei der neuen KasseBesser: gleichzeitig mit der Kündigung anmelden
1. Januar 2027Die neue Versicherung giltErste Rechnung prüfen
Termine: Priminfo (BAG), «Wechsel der Krankenkasse», abgerufen am 21. September 2026.

Die Zeile, an der viele scheitern, ist der 30. November. Es zählt das Eintreffen, nicht der Poststempel. Darum empfiehlt Priminfo, zwei Wochen früher zu verschicken. Musterbriefe für die Kündigung und für die Anmeldung findest du auf Priminfo.

Drei Dinge, die du diese Woche tun kannst, bevor eine Zahl da ist

1. Such deine aktuelle Police heraus. Notiere vier Werte: Kasse, Modell, Franchise und Monatsprämie. Genau diese vier wirst du vergleichen, und die wenigsten können alle vier auswendig nennen.

2. Rechne zusammen, was du dieses Jahr wirklich für Gesundheit ausgegeben hast. Diese Summe, nicht die Prämie, entscheidet, welche Franchise für dich am günstigsten ist. Die Rechnung dazu steht in welche Franchise wirklich spart.

3. Prüfe offene Rechnungen. Laut Priminfo kannst du die Kasse nicht wechseln, wenn du am 31. Dezember noch Schulden bei ihr hast, für die du bis am 30. November eine Mahnung erhalten hast. Wer sie jetzt begleicht, räumt das Einzige aus dem Weg, was einen Wechsel blockieren kann.

Und noch etwas, falls du eine Zusatzversicherung hast: Sie ist ein eigener Vertrag mit eigener Kündigungsfrist, die in den Versicherungsbedingungen steht. Viele Verträge verlangen drei Monate auf Ende Jahr, das heisst den 30. September. Bei dir kann es anders sein, schau also diese Woche nach. Priminfo hält ausdrücklich fest: Die Kasse darf dich nicht zwingen, die Zusatzversicherung zu kündigen, weil du ihre Grundversicherung verlässt.

Was ein Wechsel ändert und was nicht

Die Grundversicherung ist im Bundesgesetz geregelt, die gedeckten Leistungen sind deshalb bei jeder Kasse gleich. Du vergleichst Preis und Service, sonst nichts. Jede Kasse muss dich in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, und es gibt keinen Gesundheitsfragebogen (Priminfo).

Du musst die Kasse nicht wechseln, um weniger zu zahlen. Mit dem Standardmodell kannst du jederzeit im Jahr in ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell wechseln. Hast du bereits ein solches Modell, kannst du es auf den 1. Januar ändern. Die ganze Anleitung steht in Krankenkasse wechseln: Fristen und Sparpotenzial.

Wo Eini ins Spiel kommt

Die offiziellen Prämien stehen auf Priminfo, und dort solltest du sie auch vergleichen. Das Versicherungsmodul von Eini hält den Rest in Ordnung: Es speichert deine Policen mit ihren Kündigungsfristen, erinnert dich vor jeder Frist und berechnet, welche Franchise bei deinen erwarteten Gesundheitskosten am günstigsten ist. Versicherung ist eines von fünf Modulen in Eini Premium (CHF 3 pro Woche oder CHF 90 pro Jahr, 7 Tage gratis testen).

Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das BAG die Zahlen für 2027 veröffentlicht hat.

Häufige Fragen

Wann werden die Krankenkassenprämien 2027 veröffentlicht?

Das Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht die genehmigten Prämien üblicherweise Ende September; für 2026 war es der 23. September 2025. Am 21. September 2026 waren die Prämien 2027 noch nicht veröffentlicht. Deine eigene Kasse muss dir die neue Prämie bis am 31. Oktober mitteilen.

Bis wann muss ich kündigen, um die Krankenkasse auf 2027 zu wechseln?

Die Kündigung muss bis am 30. November 2026, einem Montag, bei deiner bisherigen Kasse eingetroffen sein. Priminfo, das Prämienportal des Bundes, empfiehlt, sie bis am 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu verschicken und dich gleichzeitig bei der neuen Kasse anzumelden.

Kann ich die Franchise ändern, ohne die Kasse zu wechseln?

Ja. Priminfo empfiehlt, die Kasse bis am 15. November zu informieren, egal ob du eine höhere oder eine tiefere Franchise willst. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar.

Darf mich eine Krankenkasse in der Grundversicherung ablehnen?

Nein. Jede Kasse muss jede Person in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, und es gibt keinen Gesundheitsfragebogen. Für Zusatzversicherungen gilt das nicht, sie sind ein eigener Vertrag.

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