Der Maximalbetrag für die Säule 3a bleibt 2026 gleich wie 2025. Gehörst du einer Pensionskasse (BVG) an, sind es CHF 7'258. Ohne Pensionskasse sind es 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 (BSV, FAQ, Stand 2025/26). Für 2026 zählt eine Einzahlung nur, wenn sie bis am 31. Dezember 2026 auf deinem 3a-Konto gutgeschrieben ist (BSV, 27.11.2025).

Neu ist der Einkauf: Hast du 2025 weniger als den Maximalbetrag einbezahlt, kannst du die Lücke 2026 schliessen. Das kommt zum vollen Beitrag 2026 dazu. Beides kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen. Hier findest du die Limiten, die Frist, die Bedingungen für den Einkauf und eine einfache Rechnung zur Steuerwirkung.

So viel darfst du 2026 einzahlen

Die Limiten stehen in Art. 7 der Verordnung BVV 3 (Fedlex, BVV 3, Stand 1.1.2025). Der Betrag für Personen mit Pensionskasse, der sogenannte «kleine Beitrag», wird in der Regel alle zwei Jahre angepasst. Für 2026 ändert sich nichts.

JahrMit Pensionskasse (BVG)Ohne Pensionskasse
2024CHF 7'05620% des Erwerbseinkommens, max. CHF 35'280
2025CHF 7'25820% des Erwerbseinkommens, max. CHF 36'288
2026CHF 7'25820% des Erwerbseinkommens, max. CHF 36'288
Quelle: BSV, «Die dritte Säule» (10.2.2026) und BSV-FAQ (Stand 2025/26)
  • Mit Pensionskasse: Angestellte und Selbständige, die einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angehören. Die Limite ist ein fester Betrag, unabhängig vom Lohn.
  • Ohne Pensionskasse: zum Beispiel Selbständige ohne 2. Säule oder Angestellte, die keiner Pensionskasse angehören. Die Limite beträgt 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288. Bei Angestellten ist das der Bruttolohn nach Abzug der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge. Bei Selbständigen ist es der Saldo der Erfolgsrechnung nach steuerlichen Berichtigungen und nach den persönlichen AHV/IV/EO-Beiträgen (ESTV, Kreisschreiben Nr. 18a, 22.12.2025).
  • Paare: Arbeitet ihr beide und hat jede Person ihre eigene 3a, kann jede bis zu ihrer eigenen Limite abziehen (Art. 7 Abs. 2 BVV 3).
  • Mehrere Konten: Du darfst mehrere 3a-Konten oder -Policen haben. Die Jahreslimite gilt aber für die Summe aller Einzahlungen.

Einzahlen kannst du nur mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen. Auch wer Taggelder der Schweizer Arbeitslosenversicherung bezieht, kann eine Säule 3a bilden (BSV, 10.2.2026).

Warum das Geld vor dem 31. Dezember ankommen muss

Ein 3a-Beitrag ist für 2026 nur abziehbar, wenn er bis spätestens am 31. Dezember 2026 geleistet ist. Massgebend ist der Tag der Gutschrift auf deinem persönlichen 3a-Konto oder deiner Police. Die Belastung auf deinem eigenen Bankkonto reicht nicht. Auch die Gutschrift auf dem allgemeinen Bankkonto der 3a-Einrichtung genügt nicht (ESTV, Kreisschreiben Nr. 18a).

Warte deshalb nicht bis zu den letzten Dezembertagen. Überweisungen brauchen Zeit, und Anbieter können eigene, frühere Verarbeitungsfristen festlegen.

Stichtag deines Anbieters prüfen: Schau nach, bis wann deine 3a-Einrichtung Zahlungen für 2026 annimmt, und überweise ein paar Tage vorher. Planst du auch einen Einkauf für 2025, muss zuerst der ordentliche Beitrag 2026 vollständig einbezahlt sein.

Wirst du an der Quelle besteuert und wohnst in der Schweiz, sind 3a-Einzahlungen im Quellensteuertarif nicht berücksichtigt. Du kannst bis am 31. März des Folgejahres schriftlich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen, sofern du nicht bereits obligatorisch nachträglich ordentlich veranlagt wirst (ESTV, Kreisschreiben Nr. 18a).

Neu 2026: Einkauf für ein verpasstes 2025

Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt die BVV 3 Einkäufe in die Säule 3a (Art. 7a BVV 3). Der erste Einkauf ist im Steuerjahr 2026 möglich, für eine Lücke aus 2025. Lücken aus 2024 und früher lassen sich nicht schliessen (BSV, 10.2.2026).

Die Bedingungen:

  • Du hattest im Jahr der Lücke und im Jahr des Einkaufs ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz.
  • Im Einkaufsjahr zahlst du zuerst den vollen ordentlichen Beitrag ein. Mit Pensionskasse sind das 2026 CHF 7'258.
  • Pro Jahr darf der Einkauf höchstens den «kleinen Beitrag» des Einkaufsjahres erreichen: 2026 sind das CHF 7'258. Diese Grenze gilt auch ohne Pensionskasse (BSV, FAQ, Stand 2025/26).
  • Lücken kannst du bis zehn Jahre rückwirkend schliessen. Jede Jahreslücke lässt sich nur mit einem einzigen Einkauf schliessen. Ein Einkauf kann aber mehrere Jahre abdecken.
  • Du hast noch keine Altersleistung aus der Säule 3a bezogen.
  • Du beantragst den Einkauf schriftlich bei deiner 3a-Einrichtung, mit Betrag, betroffenen Jahren und den bereits geleisteten Beiträgen (Art. 7b BVV 3).

Beispiel mit Pensionskasse: Du hast 2025 CHF 3'000 einbezahlt. Deine Lücke 2025 beträgt CHF 4'258. 2026 zahlst du zuerst CHF 7'258 ein, danach kannst du CHF 4'258 einkaufen. Hast du 2025 nichts einbezahlt, sind bis CHF 7'258 Einkauf möglich, total also CHF 14'516 im Jahr 2026.

Ein Einkauf ist im Jahr abziehbar, in dem du ihn tätigst (BSV, 27.11.2025). Willst du ihn 2026 abziehen, muss er also 2026 erfolgen.

Was es an Steuern spart: eine einfache Rechnung

3a-Beiträge und Einkäufe ziehst du bei der direkten Bundessteuer sowie bei den Kantons- und Gemeindesteuern vom Einkommen ab (Art. 7 und 7a BVV 3). Wie viel Steuern das spart, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab. Das ist der Satz auf dem letzten Franken Einkommen. Er hängt von Kanton, Gemeinde, Einkommen, Familiensituation und Kirchensteuer ab.

Die Tabelle ist eine Illustration, keine Berechnung für einen echten Fall. Sie multipliziert den Abzug mit drei angenommenen Grenzsteuersätzen.

Angenommener GrenzsteuersatzAbzug CHF 7'258Abzug CHF 14'516
20%CHF 1'451.60CHF 2'903.20
25%CHF 1'814.50CHF 3'629.00
30%CHF 2'177.40CHF 4'354.80
Nur zur Illustration: Abzug × angenommener Grenzsteuersatz. Die Sätze sind Annahmen, keine offiziellen Werte. Abzugsbeträge: BSV, Stand 2025/26

Wie stark die Sätze zwischen den Kantonen schwanken, zeigt unser Beitrag zu den Steuern nach Kanton. Weitere Abzüge findest du im Beitrag über vergessene Steuerabzüge. Solange das Geld in der Säule 3a liegt, ist es von der Vermögenssteuer ausgenommen, und die Erträge unterliegen nicht der Verrechnungssteuer (ESTV, Kreisschreiben Nr. 18a).

Die Ersparnis ist aber nicht das ganze Bild. Beim Bezug wird das Kapital gesondert vom übrigen Einkommen besteuert. Gemäss Art. 38 DBG wird die direkte Bundessteuer dabei zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs berechnet (ESTV, Kreisschreiben Nr. 18a). Auch die Kantone besteuern Kapitalleistungen aus Vorsorge separat, nach eigenen Tarifen (Art. 11 Abs. 3 StHG).

Dafür ist das Geld gebunden. Altersleistungen gibt es frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter. Ein früherer Bezug ist nur in bestimmten Fällen möglich. Beispiele sind Wohneigentum zum Eigenbedarf, der Start in die Selbständigkeit oder die definitive Ausreise aus der Schweiz (BSV, 10.2.2026).

Konto oder Wertschriften: der Unterschied, neutral erklärt

In der Säule 3a sind nur zwei Formen zugelassen: die gebundene Vorsorgevereinbarung mit einer Bankstiftung und die gebundene Vorsorgeversicherung bei einer Versicherung (BSV, 10.2.2026).

  • 3a-Konto: Das Geld liegt als Guthaben bei der Bankstiftung und wird verzinst. Den Zins legt der Anbieter fest, er kann sich ändern.
  • 3a-Wertschriften: Die Bankstiftung legt das Geld in einem individuellen Wertschriftendepot zu deinen Gunsten an. Der Wert kann steigen und fallen. Du kannst weniger zurückbekommen, als du einbezahlt hast.
  • 3a-Versicherung: eine Police bei einer Versicherung. Sie kann eine zusätzliche Risikoversicherung enthalten. Ein Teil der Prämie deckt dann dieses Risiko und fliesst nicht ins Sparen.

Welche Form zu dir passt, hängt von deinem Anlagehorizont ab und davon, wie viel Schwankung du aushältst. Dieser Beitrag vergleicht oder bewertet keine Anbieter oder Produkte. Die Limiten und der Stichtag 31. Dezember gelten für alle Formen gleich.

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Häufige Fragen

Wie viel kann ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?

2026 können Personen mit Pensionskasse (BVG) bis CHF 7'258 einzahlen. Ohne Pensionskasse sind es bis 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288. Laut BSV sind beide Limiten gleich wie 2025.

Bis wann muss die 3a-Einzahlung für 2026 ankommen?

Gemäss ESTV-Kreisschreiben Nr. 18a (22. Dezember 2025) muss der Beitrag bis am 31. Dezember 2026 auf deinem persönlichen 3a-Konto oder deiner Police gutgeschrieben sein. Nur dann ist er für 2026 abziehbar. Die Belastung auf deinem Bankkonto reicht nicht, prüfe also den Stichtag deines Anbieters.

Kann ich ein verpasstes Jahr in der Säule 3a nachzahlen?

Ja, für Lücken ab 2025 (Art. 7a BVV 3, in Kraft seit 1. Januar 2025). Ab 2026 kannst du pro Jahr bis zum «kleinen Beitrag» einkaufen (2026: CHF 7'258), bis zehn Jahre rückwirkend. Voraussetzung sind ein AHV-pflichtiges Einkommen in beiden Jahren und der volle ordentliche Beitrag im Einkaufsjahr.

Wie wird der Bezug aus der Säule 3a besteuert?

Nach dem 2026 geltenden Bundesrecht wird ein Kapitalbezug aus der Säule 3a gesondert vom übrigen Einkommen besteuert. Die direkte Bundessteuer wird zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs berechnet (Art. 38 DBG). Die Kantone besteuern ihn ebenfalls separat, nach eigenen Tarifen.

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