Kein Gesetz in der Schweiz schreibt einen 13. Monatslohn vor. Steht er aber in deinem Arbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV), ist er Teil deines Lohns. Trittst du während des Jahres aus, ist er pro rata geschuldet, auch ohne besondere Klausel (Zürcher Gerichte, 2026).
Beim Bonus ist es anders. Rechtlich ist er meist eine Gratifikation (Art. 322d OR). Sie ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist, und dasselbe gilt für einen Anteil beim Austritt. Auf beiden Zahlungen fallen AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge sowie Einkommenssteuern an. Dieser Ratgeber beschreibt die allgemeinen Regeln; dein Vertrag, ein GAV oder deine Situation können zu einer anderen Antwort führen.
13. Monatslohn: nicht vorgeschrieben, aber vereinbart geschuldet
Laut Obligationenrecht zahlt der Arbeitgeber den Lohn, der verabredet, üblich oder durch Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist (Art. 322 OR, Fedlex). Eine eigene gesetzliche Regel zum 13. Monatslohn gibt es nicht. Geschuldet ist er nur, wenn er vereinbart wurde (KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern, 2024). Auch ein GAV kann ihn vorsehen.
Ist er vereinbart, gilt er als Lohnbestandteil im strikten Sinn und nicht als Geschenk des Arbeitgebers (Zürcher Gerichte). Die Stadt Lausanne hält fest, dass er dann unter allen Umständen zu zahlen ist (Stadt Lausanne, 2024, auf Französisch).
Verbreitet ist er allemal. 2024 erhielten 75,9% der Arbeitnehmenden einen 13. Monatslohn, während 27,9% der Unternehmen gar keinen zahlten (BFS-Medienmitteilung, 25. November 2025).
Gesamtarbeitsverträge können mehr vorsehen als das Gesetz. Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) gibt einen 13. Monatslohn von 100% eines Bruttomonatslohns. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch, ausser das Arbeitsverhältnis endet in der Probezeit (L-GAV, Art. 12).
Bonus und Gratifikation: wann ein Anspruch entsteht
Das OR kennt den Begriff «Bonus» nicht. Es spricht von einer Sondervergütung bei bestimmten Anlässen, etwa an Weihnachten oder zum Abschluss des Geschäftsjahres. Einen Anspruch darauf hast du, wenn es verabredet ist (Art. 322d OR, Fedlex).
Die meisten Bonusregelungen verbinden deine Leistungsbewertung mit dem Unternehmensergebnis. Lässt sich der Betrag nicht nach festen Kriterien berechnen, liegt in der Regel eine Gratifikation vor. Sie steht dann grundsätzlich im Ermessen des Arbeitgebers (Zürcher Gerichte). 2024 erhielten 32,6% der Arbeitnehmenden einen Bonus, im Schnitt CHF 11'967 pro Jahr (BFS, 25. November 2025).
Trotzdem kann mit der Zeit ein Anspruch entstehen. Das Bundesgericht schaut auf die bisherige Praxis des Arbeitgebers. Wurde eine echte Gratifikation mindestens drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt ausbezahlt, nimmt es eine stillschweigende Vereinbarung an. So fasst das Obergericht des Kantons Zürich diese Rechtsprechung in einem Urteil vom 24. März 2023 zusammen (Obergericht ZH, LA220012, 2023). Die Stadt Lausanne wendet dieselbe Dreijahresregel an.
Lausanne nennt zwei weitere Fälle, in denen eine Gratifikation geschuldet sein kann (Stadt Lausanne, 2024):
- Alle deine direkten Kolleginnen und Kollegen erhalten sie, und dir ist keine schlechte Arbeit vorzuwerfen. Dann kannst du sie ebenfalls verlangen.
- Eine Gratifikation muss gegenüber dem Grundlohn nebensächlich bleiben. Das spielt eine Rolle, wenn der Bonus im Vergleich zum Fixlohn hoch ist.
Ob ein allgemeiner Freiwilligkeitsvorbehalt im Vertrag genügt, um einen Anspruch auszuschliessen, ist nicht geklärt. Laut Obergericht beantworten Lehre und Rechtsprechung diese Frage nicht einheitlich. Entscheidend sind der Wortlaut und wie der Bonus Jahr für Jahr gehandhabt wurde.
Austritt während des Jahres: die Pro-rata-Regeln
Beim 13. Monatslohn ist die Regel klar. Er ist auch dann pro rata geschuldet, wenn das nicht ausdrücklich vereinbart ist (Zürcher Gerichte). Die Stadt Lausanne spricht von einer Zahlung im Verhältnis zu den gearbeiteten Monaten.
Beispiel: Dein Bruttomonatslohn beträgt CHF 6'000, und der 13. Monatslohn entspricht einem Monatslohn. Trittst du Ende Juni aus, stehen dir 6/12 von CHF 6'000 zu, also CHF 3'000.
Bei der Gratifikation geht das Gesetz vom Gegenteil aus. Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Anlass der Auszahlung, hast du nur dann Anspruch auf einen verhältnismässigen Teil, wenn es verabredet ist (Art. 322d Abs. 2 OR).
Noch ein Detail: Fehlst du ohne eigenes Verschulden wegen Krankheit oder Unfall, ist der 13. Monatslohn nur pro rata der Wochen geschuldet, die durch Lohn gedeckt sind (Stadt Lausanne, 2024).
| 13. Monatslohn | Bonus (Gratifikation) | |
|---|---|---|
| Grundlage | Dein Vertrag oder ein GAV (Art. 322 OR) | Art. 322d OR |
| Geschuldet | Immer, sobald vereinbart | Wenn vereinbart, oder nach mindestens 3 Jahren vorbehaltloser Zahlung in Folge (Rechtsprechung) |
| Austritt im Lauf des Jahres | Pro rata, auch ohne Klausel | Pro rata nur, wenn vereinbart |
| AHV/IV/EO und ALV | Ja | Ja |
| Lohnausweis | Ziffer 1 (Lohn) | Ziffer 3 (unregelmässige Leistungen) oder bei ganzjähriger Anstellung Ziffer 1 |
AHV, Arbeitslosenversicherung und Steuern
Für die AHV gehört das gesamte Bareinkommen zum massgebenden Lohn, ausdrücklich auch Gratifikationen und der 13. Monatslohn (BSV-FAQ). Beide werden also wie dein normaler Lohn behandelt.
2026 beträgt dein Anteil für AHV/IV/EO 5,3% des Lohns, und der Arbeitgeber zahlt gleich viel (Merkblatt 2.01, Stand 1. Januar 2026). Dazu kommen 2,2% für die Arbeitslosenversicherung (ALV), je zur Hälfte, auf dem Lohn bis CHF 148'200 pro Jahr (Merkblatt 2.08, Stand 1. Januar 2025).
Beispiel: Auf einem 13. Monatslohn von CHF 6'000 zahlst du CHF 318 für AHV/IV/EO und CHF 66 für die ALV, total CHF 384. Je nach Lösungen deines Arbeitgebers zeigt die Lohnabrechnung weitere Abzüge, etwa für die Unfallversicherung oder die Pensionskasse.
Bei den Steuern zählen beide als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit. Das Gesetz über die direkte Bundessteuer nennt Gratifikationen ausdrücklich (Art. 17 DBG, Fedlex). Bei den Kantons- und Gemeindesteuern sind alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte aus Erwerbstätigkeit steuerbar (Art. 7 StHG, Fedlex). Wie viel Steuer ein Bonus kostet, hängt von Kanton und Gesamteinkommen ab. Mehr zu den übrigen Abzügen findest du im Ratgeber Brutto- und Nettolohn.
Im Lohnausweis gehört ein vertraglich vereinbarter 13. Monatslohn in Ziffer 1 zum Lohn. Boni wie leistungsabhängige Gratifikationen kommen in Ziffer 3, «Unregelmässige Leistungen». Bei einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis darf der Arbeitgeber sie stattdessen in Ziffer 1 aufführen (ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis, gültig ab 1. Januar 2026).
Was du im Arbeitsvertrag prüfen solltest
- Was versprochen ist: ein fester 13. Monatslohn (zum Beispiel ein Monatslohn) oder ein Bonus, dessen Höhe der Arbeitgeber bestimmt.
- Höhe und Zeitpunkt: wie der Betrag berechnet wird und wann er ausbezahlt wird.
- Austritt während des Jahres: beim Bonus nach einer Pro-rata-Klausel suchen. Ohne sie gibt Art. 322d OR keinen anteilsmässigen Anspruch.
- Freiwilligkeitsvorbehalt: prüfen, ob Vertrag oder jährliches Bonusschreiben die Zahlung als freiwillig bezeichnet. Bewahre diese Schreiben auf.
- Bedingungen: Ziele, Unternehmensergebnis oder eine ungekündigte Anstellung am Zahltag.
- Gesamtarbeitsvertrag: prüfen, ob für deine Stelle ein GAV gilt und was seine Lohnartikel sagen.
- Lohnabrechnung und Lohnausweis: kontrollieren, ob 13. Monatslohn und Bonus mit den üblichen Abzügen erscheinen.
Lohnvergleich: Die Lohnstrukturerhebung (LSE) des BFS rechnet 1/12 des 13. Monatslohns und 1/12 der jährlichen Sonderzahlungen in den standardisierten Monatslohn ein (BFS, 25. November 2025). Bei einem Vollzeitlohn von CHF 6'000 pro Monat plus 13. Monatslohn vergleichst du also CHF 6'500 (6'000 × 13 ÷ 12), nicht CHF 6'000. Mehr dazu im Ratgeber Lohn richtig vergleichen.
Wo Eini ins Spiel kommt
Das Karriere-Modul von Eini vergleicht deinen Lohn mit der offiziellen Lohnstatistik des Bundes (BFS, Lohnstrukturerhebung LSE 2022) nach Funktion, Erfahrung und Grossregion. Denk daran, dass die BFS-Werte einen Zwölftel des 13. Monatslohns und der Boni enthalten. Das Steuer-Modul schätzt deine Steuern anhand offizieller ESTV-Daten für deine Gemeinde; es ist eine Schätzung und keine amtliche Veranlagung. Beide Module gehören zu Eini Premium für CHF 3 pro Woche oder CHF 90 pro Jahr.
Häufige Fragen
Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz obligatorisch?
Nein. Das Gesetz enthält keine Regel, die einen 13. Monatslohn vorschreibt. Geschuldet ist er, wenn dein Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag ihn vorsieht, und dann gilt er als Teil des Lohns (Art. 322 OR).
Bekomme ich den 13. Monatslohn, wenn ich während des Jahres austrete?
Ja, wenn dein Vertrag einen 13. Monatslohn vorsieht. Laut den Zürcher Gerichten ist er auch ohne ausdrückliche Klausel pro rata geschuldet. Trittst du Ende Juni aus, erhältst du 6/12 des vereinbarten Betrags.
Kann ein freiwilliger Bonus zum Anspruch werden?
Ja. Das Zürcher Obergericht hat die Rechtsprechung des Bundesgerichts im März 2023 zusammengefasst. Danach gilt eine Gratifikation als stillschweigend vereinbart, wenn sie mindestens drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt bezahlt wurde. Massgebend sind der Vertragstext und der Einzelfall.
Sind 13. Monatslohn und Bonus AHV- und steuerpflichtig?
Ja. Laut BSV gehören Gratifikationen und der 13. Monatslohn zum massgebenden Lohn. 2026 zahlen Arbeitnehmende 5,3% für AHV/IV/EO und 1,1% für die ALV auf dem Lohn bis CHF 148'200 pro Jahr (Merkblätter 2.01 und 2.08). Beide Zahlungen sind zudem steuerbares Einkommen.
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